Schweizerinnen und Schweizer stimmen voraussichtlich 2027 darüber ab, ob das Neubauverbot für Kernkraftwerke fallen soll. Ob bei einer Annahme der Vorlage der Bau eines neuen KKW tatsächlich in Angriff genommen wird, hängt wesentlich von den Baukosten und der Art und Weise der staatlichen finanziellen Unterstützung ab. Zur Verfügung stehen laut den Studienautoren bei einem Bauentscheid Mitte der 2030er-Jahre nur grosse wassergekühlte Anlagen der Generation III/III+ .
«Für den Bau kämen unter anderem aus geopolitischen Gründen wohl nur die beiden Firmen EDF/Framatome aus Frankreich und Westinghouse aus den USA in Frage», schreiben die Studienautoren. In den bisherigen Bauprojekten beider Unternehmen wurden die vorgesehenen Baukosten und Bauzeiten jeweils deutlich überschritten. Sowohl die Angebotskosten bei Vertragsabschluss als auch die effektiven Kosten stiegen teuerungsbereinigt von Projekt zu Projekt an.
Kosten bis 43 Mrd. Franken
Wie teuer ein KKW die Schweiz zu stehen käme, hängt vor allem davon ab, inwieweit Kostenüberschreitungen reduziert und die Potenziale zur Eindämmung der Kosten ausgeschöpft werden könnten. Dabei sind die Unsicherheiten laut der Studie gross: Können die in einigen Studien als möglich erachteten Kostenreduktionen in der Praxis auch weitgehend umgesetzt werden, so werden die Baukosten bei einem Baubeginn um 2040 ungefähr auf 14 Mrd. CHF für einen Westinghouse-Reaktor (1250 Megawatt Leistung) bzw. 21 Mrd. CHF für einen EDF-Reaktor (1630 Megawatt) geschätzt. Entwickeln sich die Kosten aber ähnlich weiter wie bisher, liegen die Schätzungen bei etwa 25 bzw. 43 Mrd. CHF. Diese Zahlen beinhalten auch die Finanzierungskosten während der Bauzeit und können dadurch etwa 20 bis 30 Prozent höher ausfallen als bei Studien, die nur die reinen Baukosten berücksichtigen.
Risiken für die Steuerzahlenden
Die neue Studie hält zudem fest, dass Bund und Kantone einen wesentlichen Teil der finanziellen Risiken übernehmen würden. Anders seien private Investoren für solche Bauprojekte nicht zu gewinnen. Zudem sind zwei der drei Betreiberfirmen, die für den Bau infrage kommen, ganz oder teilweise im Besitz von Kantonen. Soll ein neues AKW seinen Betrieb 2050 aufnehmen, gilt: «Bis Anfang der 2030er Jahre müsste ein Gesetz zur staatlichen finanziellen Unterstützung vorliegen und der Entscheid eines Betreibers oder Investors gefällt werden», schliesst die Mitteilung der Akademien. «Die Kostenunsicherheiten werden dann nicht geringer sein.»